Integrative Schule, Kanti-Aufnahmeverfahren, Nachteilsausgleich
Das St.Galler Volksschulgesetz wird derzeit grundlegend überarbeitet und nächsten Frühling im Kantonsrat diskutiert. Die ersten Entwürfe lassen die FDP-Fraktion befürchten, dass dabei zentrale Probleme ungelöst bleiben: Lehrpersonen und Schulkinder stossen in der integrativen Schule an ihre Grenzen, beim Kanti-Aufnahmeverfahren genügen inzwischen ungenügende Prüfungsleistungen und die Zahl der Nachteilsausgleiche wächst ohne klare Kontrolle. Die FDP hat vor diesem Hintergrund bereits in der Vernehmlassung klar Stellung bezogen und übt nun mit einem Vorstosspaket weiter Druck aus, damit diese Themen nicht zu kurz kommen.
Überlastete Lehrpersonen und Schulkinder, eine Aufnahmeprüfung, die auch mit ungenügenden Leistungen zu bestehen ist, und immer mehr Nachteilsausgleiche ohne klare Kontrolle: An den St.Galler Schulen stauen sich die Probleme, doch die anstehende Totalrevision des Volksschulgesetzes packt sie aus Sicht der FDP zu wenig an. FDP-Kantonsratsmitglieder reichen heute deshalb ein Vorstosspaket aus insgesamt drei einfachen Anfragen ein.
Integrative Schule am Limit
Der erste Vorstoss nimmt die integrative Schule ins Visier. In einer Klasse treffen heute Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen aufeinander, von verstärkten Massnahmen bis zur Hochbegabung. Eine Lehrperson soll allen gleichzeitig gerecht werden. Dass immer mehr Lerninseln und Time-out-Angebote nötig werden, zeigt: Das Modell stösst an seine Grenzen. Leistungsstarke Kinder kommen zu kurz, und die Grundkompetenzen sind nicht mehr gesichert. Die FDP fordert deshalb regelmässige, kantonsweite Leistungskontrollen. Werden Standards verfehlt, muss es bei den Schulen Konsequenzen geben, etwa durch die Wiedereinführung von Förder- oder Einführungsklassen.
Ungenügend genügt – das kann es nicht sein!
Seit 2025/26 entscheidet ein Punktesystem über die Aufnahme ans Gymnasium, in das die Vornoten aus der Oberstufe stark einfliessen. Gute Vornoten können eine ungenügende Prüfungsleistung vollständig ausgleichen. Bei einem Vornotenschnitt von 5,0 genügt in der Prüfung ein Schnitt von 3,5, bei noch besseren Vornoten reicht auch weniger. Wer die richtigen Vornoten mitbringt, besteht die Aufnahmeprüfung also trotz ungenügender Leistung. Für die FDP als Bildungspartei ist das eine schleichende Aushöhlung der Aufnahmeprüfung. Sie fordert, die fraglichen Änderungen rückgängig zu machen. Leistung muss wieder zählen und eingefordert werden.
Wird der Nachteil zum Vorteil?
Der Nachteilsausgleich hilft Schülerinnen und Schülern mit einer ausgewiesenen Beeinträchtigung, ihre Leistung unter fairen Bedingungen zu zeigen. Er gleicht einen Nachteil aus, senkt aber nicht die Lernziele. In den letzten Jahren ist die Zahl der Ausgleiche jedoch stark gestiegen, ohne dass Steuerung und Vergleichbarkeit gesichert sind. Damit droht der Ausgleich zur Besserstellung zu werden. Die FDP verlangt klare Kriterien und eine wirksame Aufsicht, damit das Instrument seinem Zweck dient und akzeptiert bleibt.
Jetzt sind Antworten gefragt
Zahlreiche Zuschriften von Lehrpersonen und besorgten Eltern sowie Medienberichte zeigen, dass diese Probleme unter den Nägeln brennen. Die FDP nimmt diese Sorgen ernst und macht sie zum Gegenstand ihrer Vorstösse. Sie erwartet von der Regierung ehrliche Antworten und die Bereitschaft, die drängenden Fragen jetzt anzugehen. Die Totalrevision des Volksschulgesetzes ist die Gelegenheit dazu, sie darf nicht ungenutzt verstreichen.