3x JA, 1x NEIN: FDP fasst Parolen für die nächsten Abstimmungen
JA zur BVG-Reform, JA zur Sicherung der Nationalstrassen, JA zur Erhöhung des Fahrkostenabzugs und NEIN zur extremen Biodiversitätsinitiative – Die FDP des Kantons St.Gallen fasste im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung in Mels mit deutlichem Resultat die Parolen zu wegweisenden Abstimmungsvorlagen im September und November.
Nicht nur die aktuellen Abstimmungsvorlagen wurden an der Mitgliederversammlung der FDP Kanton St.Gallen im VERRUCANO Mels am Donnerstag, 22.08.2024, diskutiert, sondern auch die anstehenden Gemeindewahlen. So hob Parteipräsident Raphael Frei in seiner Einstiegsrede vor rund 90 anwesenden Freisinnigen, die Bedeutung dieses Wahlsonntags für die FDP hervor.
Jens Jäger, Reto Killias und David Eberle als Gemeindepräsidenten im Sarganserland – Gemeinsam vorwärts!
«Ein Viertel aller Gemeindepräsidien und Gemeinderatsmitglieder in unserem Kanton ist freisinnig.», betonte Frei und führte weiter aus: «Die Bevölkerung vertraut dem Freisinn, weil wir Verantwortung übernehmen und uns für fortschrittliche Lösungen stark machen!» Dass dies auch auf das Sarganserland zutrifft, zeigte das anschliessende Kurzpodium mit Kantonsrat Jens Jäger, Reto Killias und David Eberle eindrücklich. Alle drei wollen Verantwortung übernehmen und stellen sich für ein Gemeindepräsidium (Bad Ragaz, Mels bzw. Walenstadt) zur Wahl. Der Freisinn wünscht ihnen dabei viel Erfolg!
JA zur überfälligen BVG-Reform, NEIN zur extremen Biodiversitätsinitiative
Die FDP sagt einstimmig JA zur BVG-Reform. Nationalrat Marcel Dobler, betonte dass die Vorlage 100'000 weiteren Personen eine Rente ermögliche. Vor allem Teilzeitarbeitende, viele davon Frauen, würden davon profitieren. Zudem stoppe die Reform die unfaire Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentnern und mache ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähiger. Anders fällt das Verdikt der Freisinnigen bei der Biodiversitätsinitiative aus. Das Begehren der Umweltverbände sei zu rigide und behindere die Entwicklung im ländlichen Raum, hielt Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacherin fest. Auch FDP-Kantonsrat Peter Nüesch, Präsident des St.Galler Bauernverbands, betonte, dass die Annahme dieser extremen Initiative insbesondere für die Landwirtschaft verheerend wäre. Die Mitgliederversammlung fasste deutlich die NEIN-Parole.
JA zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen – Für eine Schweiz, die vorwärtskommt!
Ein einstimmiges JA gab es von der FDP zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, über den die Schweiz am 24. November abstimmt. Der Ausbauschritt ist keine separate Vorlage, sondern gehört zur rollenden Planung des Bundes im Rahmen des Entwicklungsprogramms für Nationalstrassen. Sechs Infrastrukturprojekte sollen Engpässe beseitigen und den Verkehrsfluss an neuralgischen Punkten verbessern. Dazu gehört auch die 3. Röhre des Rosenbergtunnels inkl. Spange Güterbahnhof, von der die ganze Ostschweiz profitiert. Links-grüne Verbände haben dagegen aus ideologischen Gründen das Referendum ergriffen. Bei einem Podium mit Regierungsrat Marc Mächler und Kantonsrätin Isabel Schorer (Pro) sowie Nationalrätin Franziska Ryser und VCS-Präsident Ruedi Blumer (Kontra) wurden die Argumente intensiv diskutiert. Für die FDP-Basis war jedoch schnell klar: Am 24. November braucht es ein JA zur Sicherung der Nationalstrassen! Die Vorlage entlastet die Gemeinden, verhindert Ausweichverkehr, unterstützt den ÖV und stärkt die Verkehrssicherheit sowie die Erreichbarkeit.
JA zur Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs – Arbeit muss sich wieder lohnen!
Ebenfalls am 24. November empfiehlt die FDP kantonal ein klares JA zur Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs. Die Vorlage verlangt, dass künftig die Fahrkosten zum Arbeitsort mit maximal 8'000 statt bisher 4'460 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen. Das entlastet das Portemonnaie aller Arbeitstätigen, die auf das Auto angewiesen sind. Wer nun behauptet, diese Erhöhung würde zu mehr Autos auf unseren Strassen führen, liegt falsch. Nur wer mit dem öffentlichen Verkehr über eineinhalb Stunden länger pro Tag für den Arbeitsweg hätte, darf den Fahrkostenabzug für sein Auto geltend machen.