Arbeit für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ist der Schlüssel für Integration, weniger Sozialhilfeabhängigkeit und ein wirksames Mittel gegen Missbrauch. Zwar liegt der Kanton St.Gallen bei den Beschäftigungsquoten im Vergleich gut, doch das vorhandene Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft. Die FDP fordert deshalb eine zielgerichtete Strategie und konkrete Massnahmen, um die Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen zu erhöhen und die Integration wirksamer zu gestalten.
Der Bund richtet für die Betreuung von Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommenen sowie Personen mit Schutzstatus S Globalpauschalen aus. Im Rahmen des Entlastungspakets des Bundes ist vorgesehen, die Abgeltungsdauer dieser Globalpauschalen künftig auf fünf Jahre zu harmonisieren. Aus Sicht der FDP ist deshalb klar: Die rasche und nachhaltige Arbeitsmarkintegration dieser Personengruppe ist zentral, um die Sozialhilfeabhängigkeit wirksam zu reduzieren und die finanzielle Belastung von Bund, Kanton und Gemeinden zu begrenzen.
Im Kanton St.Gallen sind gemäss Sozialhilfegesetz die Gemeinden für die Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, anerkannten Flüchtlingen und Personen mit Schutzstatus S zuständig. Sie werden dabei insbesondere durch den Trägerverein Integrationsprojekte unterstützt. Mit Ausnahme der Asylsuchenden sind die genannten Personengruppen grundsätzlich berechtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dennoch zeigt sich, dass das vorhandene Arbeitsmarkpotenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (30.11.2025) ergeben sich folgende Beschäftigungsquoten:
Aufenthaltsstatus | Aufenthaltsdauer | CH | SG |
F: | alle | 45.1% | 48.5% |
Aufenthaltsdauer > 6 und ≤ 7 Jahre: | 50.0% | 61.5% | |
B: | alle | 40.2% | 44.3% |
Aufenthaltsdauer > 4 und ≤ 5 Jahre | 30.6% | 40.0% | |
S: | alle | 36.0% | 42.8% |
Die Zahlen zeigen, dass der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich zwar überdurchschnittliche Beschäftigungsquoten aufweist, mit Blick auf die absoluten Zahlen jedoch weiterhin erheblicher Handlungsbedarf besteht. Für eine gezielte Steuerung fehlen jedoch verlässliche, differenzierte und längerfristige Daten zur tatsächlichen Beschäftigungsdauer und zur Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration.
Wir bitten die Regierung vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche strategischen Massnahmen verfolgt der Kanton St.Gallen derzeit, um die Beschäftigungsquote von vorläufig Aufgenommenen, anerkannten Flüchtlingen sowie Personen mit Schutzstatus S gezielt und nachhaltig zu erhöhen?
- Welche Hindernisse und Voraussetzungen erschweren derzeit den Einstieg in den Arbeitsmarkt beziehungsweise machen diesen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende unattraktiv? Mit welchen konkreten Handlungen können diese entschärft werden?
- Wie wird die Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern aktuell gepflegt und in welchen Bereichen und Branchen besteht ein hoher Bedarf beziehungsweise ein hohes Potenzial?
- Inwiefern verfügt der Kanton über vertiefte Datengrundlagen zur Qualität der Arbeitsmarktintegration, namentlich zur Dauer der Beschäftigung, zur Stabilität der Arbeitsverhältnisse sowie zu Übergängen aus der Sozialhilfe?
- Welche technischen, verwaltungsmässigen und gesetzlichen Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um bestehende Daten von Bund, Kanton und Gemeinden systematisch auszuwerten und für ein wirkungsorientiertes Monitoring nutzbar zu machen?
- Welche finanziellen Auswirkungen für Kanton und Gemeinden wären bei einer Erhöhung der Beschäftigungsquote um beispielsweise 5 bzw. 10 Prozentpunkte zu erwarten und mit welchen Massnahmen könnte eine solche Erhöhung erreicht werden?»
Bartl-Widnau / Schuler-Mosnang / Stöckling-Rapperswil-Jona